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Alle Kaufnebenkosten auf einen Blick

Beim Kauf einer Immobilie fallen einmalige Kaufnebenkosten an

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks bzw. eines Gebäudes anfällt. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert in Deutschland je Bundesland zwischen 3,5 % (z.B. Bayern oder Sachsen) und 6,5 % (z.B. Schleswig-Holstein) des Kaufpreises. In Baden-Württemberg sind es aktuell 5 %

Notar

Die Beurkundung des Kaufvertrages ist gesetzlich für alle Grundstück- und Immobilien-Transaktionen vorgeschrieben. Die Kosten hat der Auftraggeber, also in der Regel der Käufer, zu tragen. Bei den Notargebühren können Sie im Schnitt mit ca. 1,5% des Kaufpreises rechnen.

Grundbuch

Der Eigentümer der Immobilie bzw. des Grundstücks wird im Grundbuch festgehalten. Für die Umschreibung im Grundbuch auf den Käufer (hierzu zählen die Vormerkung der Auflassung sowie der Übergang des Eigentums) werden ca. 0,5 % vom zuständigen Amtsgericht verrechnet

Maklerkosten

Die Beratung zum Immobilienkauf wird Ihnen nach dem Notartermin üblicherweise mit 3,57 % des Kaufpreises berechnet. In Einzelfällen, z.B. bei Globalobjekten oder individuellen Angeboten, kann dieser Betrag niedriger oder höher sein. In diesem Fall weisen wir vorab darauf hin.